Ihr Weg zur KfW-Förderung

Schritt 1: Holen Sie sich ein für Sie passendes Angebot bei ihrem Fachpartner.

Schritt 2: Vergeben Sie nun den Auftrag. Zu beachten ist hierbei, dass der Lieferungs- und Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

Schritt 3: Wenn Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Dies ist ab sofort möglich. Ihren Antrag können Sie dann online über das Fördermittelsystem der KfW stellen.

Schritt 4: Wenn Sie eine Förderzusage vorliegen haben, können Sie einen Ergänzungskredit bei ihrer Hausbank beantragen. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vor­haben vollständig abge­schlossen haben. Liegt ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 90.000€ , erhalten Sie diesen Kredit zu vergünstigten Konditionen.

Schritt 5: Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihr Fach­unter­nehmer die ordnungs­gemäße Durch­führung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Danach erfolgt die Abschlussprüfung durch die KfW. Die Förderhöhe wird abschließend festgesetzt und der gewährte Zuschuss ausgezahlt.

» zurück zur Übersicht