Neue Förderrichtlinien der BAFA ab 15.08.2022
Ab dem 15.08.2022 werden die Fördersätze BEG um 5 – 10% gesenkt.
Diese Änderungen sind hier zusammengefasst:
- Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung wird gestrichen.
- Gasbetriebene Heizungsanlagen werden nicht mehr gefördert.
- Es wird ein Heizungs-Tausch-Bonus 10% eingeführt.
- Es wird ein Wärmepumpenbonus 5% eingeführt.
- Fördersätze werden angepasst.
Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick, wie sich das auf bestimmte Fälle auswirkt.
Fall 1- Austausch Ölheizung ( mind. 20 Jahre in Betrieb):
Sie planen ihre alte Ölheizung durch eine effiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen. Sie erhalten dafür 35% Förderung. Ihre Ölheizung wird durch eine Sole/Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme, Abwasser, Wasser) ersetzt. Hierfür erhalten Sie 40% Zuschuss.
Fall 2 – Austausch Gasheizung ( weniger als 20 Jahre in Betrieb):
Ihre Gasheizung soll durch eine effiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Sie erhalten dafür 25% Förderung. Beim Austausch der Gasheizung durch eine Sole/Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme, Abwasser, Wasser) erhalten Sie 30% Förderung.
Fall 3 – Austausch Gasheizung (mind. 20 Jahre in Betrieb):
Sie planen den Austausch der Gasheizung durch eine effiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe. Sie erhalten 35% Förderung. Beim Austausch der Gasheizung durch eine Sole/Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme, Abwasser, Wasser) erhalten Sie nach den neuen Richtlinien 40% Zuschuss.
Fall 4 – Austausch Wärmepumpe:
Sie tauschen ihre alte Wärmepumpe gegen eine effiziente Luft/Wasser-Wärmepumpe. Sie erhalten 25% Förderung. Ihre alte Wärmepumpe soll durch eine neue Sole/Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme, Abwasser, Wasser) ersetzt werden. Die Förderung beträgt hier 30%.
Zu beachten ist weiterhin, dass der Antrag beim BAFA vor Beauftragung erfolgen muss.
Gern helfen wir Ihnen und übernehmen für Sie die Beantragung. Haben Sie Fragen dazu, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.