Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude

Ab dem 27.02.2024 können Privatpersonen einen Antrag für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bei der KFW stellen.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst.

  • Zuschuss bis zu 23.500 Euro
  • antragsberechtigt sind Eigentümer / Eigentümerinnen von selbst genutztem Wohneigentum
  • Vorabregistrierung im KFW-Portal
  • Antragsstellung voraussichtlich ab dem 27.02.2024
  • Fördervoraussetzung
    Ihr Wohnhaus steht bereits und ist von Ihnen selbst bewohnt.
    Sie erhöhen mit der geplanten Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes.
    Der Einbau der neuen Heizung beinhaltet die Angleichung des Heizungsverteilungssystems durch den hydraulischen Abgleich bzw. die Anpassung der Luftströme.
    Förderkonditionen
    Der Zuschuss setzt sich aus einer Basis­förderung 30% und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:
    Für den Austausch einer alten Öl-,Kohle-,Nachtspeicher – oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus von 20% dazu.
    Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle gibt es 5% Effizienz-Bonus.
    Als selbst nutzende Eigentümerin oder selbst nutzender Eigen­tümer erhalten Sie den Einkommensabhängigen-Bonus von 30%, wenn Ihr Haushalts­jahres­einkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

    Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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