Heizungsförderung für Privatpersonen im Wohngebäude
Ab dem 27.02.2024 können Privatpersonen einen Antrag für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bei der KFW stellen.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst.
Fördervoraussetzung
Ihr Wohnhaus steht bereits und ist von Ihnen selbst bewohnt.
Sie erhöhen mit der geplanten Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes.
Der Einbau der neuen Heizung beinhaltet die Angleichung des Heizungsverteilungssystems durch den hydraulischen Abgleich bzw. die Anpassung der Luftströme.
Förderkonditionen
Der Zuschuss setzt sich aus einer Basisförderung 30% und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen:
Für den Austausch einer alten Öl-,Kohle-,Nachtspeicher – oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus von 20% dazu.
Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle gibt es 5% Effizienz-Bonus.
Als selbst nutzende Eigentümerin oder selbst nutzender Eigentümer erhalten Sie den Einkommensabhängigen-Bonus von 30%, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.