Doppelt profitiert.
Energie und Kosten sparen, Förderung für Wärmepumpe und Erdwärme annehmen!
Unseren Kunden stehen verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung: Zum einen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM); zum anderen hält die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) interessante Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren bereit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Fördermittel für Modernisierung
BAFA: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG-Einzelmaßnahmen.
Die BEG-EM hat die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich überarbeitet . BAFA: Der Zuschuss für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird weiterhin beim BAFA beantragt. Ebenfalls über das BAFA läuft die Antragstellung für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik (z.B. Lüftung) und Heizungsoptimierung. Förderanträge können beim BAFA seit dem 1.1.2024 gestellt werden. Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: Maximal 20 Prozent Förderung sind insgesamt möglich. Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent. Der iSFP-Bonus bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan beträgt 5 Prozent. Die förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Sie erhöhen sich auf 60.000 Euro, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird oder wenn der Eigentümer nicht antragsberechtigt für den iSFP ist (z.B. Energieberater als Eigentümer des Gebäudes).
KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau - Zuschuss Nr. 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
KfW: Der Zuschuss für eine neue Heizung (mit Ausnahme Errichtung Gebäudenetz) sowie Förderkredite werden bei der KfW beantragt. Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien: Maximal 70 Prozent Förderung sind für selbstnutzende Eigentümer insgesamt möglich, für Vermieter liegt die Obergrenze bei 30 Prozent. Alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werden gleich gefördert, die Basisförderung beträgt einheitlich 30 Prozent. Den zusätzlichen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit. Folgende Unterlagen müssen für den Bonus eingereicht werden: Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung von allen Personen, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen; Meldebescheinigung/Meldebestätigung, Grundbuchauszug. Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bis 2028 (danach sinkt der Bonus schrittweise bis Ende 2036 ab). Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Folgende Unterlagen müssen für den Bonus eingereicht werden: Meldebescheinigung/Meldebestätigung, Grundbuchauszug. Für Wärmepumpen wird ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Die Förderungen für Heizungstausch und Heizungsoptimierung können nach wie vor nicht kombiniert werden. Übergangsregelung für den Heizungstausch: Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Wichtige Änderung bei der Antragstellung: Der Förderantrag für einen Zuschuss muss künftig gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Wir helfen Ihnen weiter.
Wir übernehmen für Sie den Bürokratiedschungel, Sie schonen unsere Umwelt.
Mit einer Wärmepumpenheizungsanlage von JANNASCH tragen Sie in Ihrem direktem Lebensumfeld zum Klimaschutz bei. Unsere durchdachten Systeme sind bei der Energiegewinnung ebenso effizient wie bei der sinnvollen Verteilung im Haus. Natürlich – ohne Elektroheizstäbe! Da der Staat die Investition in Erdwärme mit Zuschüssen belohnt, haben wir uns darauf eingestellt, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Die Leistungszahlen unserer Wärmepumpen erfüllen nicht nur die Kriterien der Förderrichtlinien, sondern überschreiten diese.
Wir achten für Sie auf den richtigen Zeitpunkt der Antragstellung und haben technische Details und Formulare bereits vorliegen.
Modernisierung Ihrer Wärmepumpe
Ihre Anlage ist in die Jahre gekommen?
Wenn Sie schon lange die Vorteile einer Wärmepumpe genießen, fragen Sie möglicherweise, was sich in den letzten 20 Jahren an der Wärmepumpentechnik verbessert hat und ob bei Ihnen eine Modernisierung in Frage kommt? Sprechen Sie uns gerne an! Vielleicht ein kleiner Anreiz zur Verbesserung Ihrer Wohnqualität? Da ist nachträglich mehr möglich, als Sie derzeit vielleicht denken. Schauen Sie doch mal bei Sanierung vorbei oder sprechen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Die hier aufgeführten Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für
die Richtigkeit der Angaben bleibt jedoch ausgeschlossen.